| Veranstaltung: | Delegiertenversammlung | 52. BMV |
|---|---|
| Antragsteller*in: | Campusgrün Bundesvorstand (dort beschlossen am: 27.11.2025) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 27.11.2025, 00:58 |
A2: Geschäftsordnung
Antragstext
Die Versammlung möge folgende Geschäftsordnung beschließen:
Geschäftsordnung Delegiertenversammlung
Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e.V.
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen
- Diese Geschäftsordnung regelt den Ablauf und die Verfahrensweise der
Delegiertenversammlung. Sie dient der ordnungsgemäßen, transparenten und
effizienten Durchführung der Sitzungen sowie der Sicherstellung einer
fairen Beteiligung aller Delegierten.
- Diese Geschäftsordnung gilt für sämtliche anwesenden Delegierte, das
Präsidium und weitere teilnehmende Personen.
- Niemand darf aufgrund einer Behinderung oder chronischen Erkrankung
diskriminiert werden. Bei der Wahl von Räumlichkeiten ist ein
barrierefreier Zugang zu beachten. Menschen mit Behinderung muss eine
möglichst barrierearme Beteiligung ermöglicht werden. Bei Bedarf ist
Unterstützung zu organisieren.
- Bei Sitzungsterminen sind nach Möglichkeit Bedürfnisse von Personen mit
Kindern zu berücksichtigen. Soweit es möglich ist, soll eine
Kinderbetreuung organisiert werden.
- Soweit diese Geschäftsordnung keine Regelung trifft, findet die Satzung
der Organisation Anwendung. Im Zweifel geht die Satzung der
Geschäftsordnung vor.
- Abweichungen von den Vorschriften dieser Geschäftsordnung können im
einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der Delegierten beschlossen werden,
wenn die Bestimmungen der Satzung dem nicht entgegenstehen.
§ 2 Sitzungsleitung (Präsidium)
- Der Bundesvorstand (Vorstand i.S.d. § Satzung des Vereins) schlägt der
Delegiertenversammlung zu Beginn jeder Sitzung ein Präsidium aus
mindestens 2 Personen vor, davon eine Person als Versammlungsleitung. Über
diese wird mit einfacher Mehrheit in offener Wahl abgestimmt. Das
Präsidium muss mindestens zur Hälfte aus FLINTA*-Personen bestehen und
soll nicht dem Bundesvorstand angehören.
- Mit der Tagesordnung schlägt das Präsidium Redezeiten für die einzelnen
Tagesordnungspunkte vor. Änderungsanträge sind zulässig.
- Das Präsidium leitet die Sitzung, nimmt Bewerbungen und Anträge zur
Geschäftsordnung entgegen, befindet über deren Zulässigkeit, erteilt und
entzieht das Wort und leitet die Wahlen.
- Zur Durchführung von Wahlen kann das Präsidium Helfer*innen vorschlagen.
Über diese wird mit einfacher Mehrheit in offener Wahl abgestimmt.
- Während der Wahlgänge dürfen keine Kandidat*innen dem Präsidium angehören.
- Das Präsidium trägt für den ungestörten Ablauf der Sitzung Sorge und kann
Personen, die den Fortgang der Sitzung erheblich und auf Dauer stören, von
der Sitzung ausschließen.
§ 3 Tagesordnung
- Das Präsidium legt den Entwurf des Bundesvorstandes für die Tagesordnung
vor.
- Mit der Tagesordnung schlägt das Präsidium Redezeiten für die einzelnen
Tagesordnungspunkte vor. Änderungsanträge sind zulässig.
- Die Versammlung entscheidet zu Beginn der Versammlung über die
Tagesordnung mit einfacher Mehrheit. Änderungsanträge sind zulässig und
werden in der Regel nach einer Einbringungs- und Gegenrede abgestimmt.
Anschließend findet eine Schlussabstimmung über die gesamte Tagesordnung
statt. Im weiteren Verlauf kann sie mit 2/3 Mehrheit geändert werden.
§ 4 Anträge, Wahlen, Abstimmungen und Beschlüsse
[Einbringung]
- Alle Anträge, inklusive Dringlichkeits- und Änderungsanträge sowie
Bewerbungen werden gegenüber dem Bundesvorstand eingereicht. Die/der
Antragsteller*in kann jederzeit seinen/ihren Antrag ändern sowie
Änderungsanträge (modifiziert) übernehmen.
[Formalia, Fristen]
- Antragsberechtigt sind gem. § 4 Abs. 7 alle Mitglieder. Anträge zu
Mitgliederversammlungen sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung
beim Bundesvorstand einzureichen. Änderungsanträge müssen fünf Tage vor
Beginn der Versammlung eingereicht und veröffentlicht werden. Die
Einreichung enthält den Namen der beantragenden Mitglieder und Wortlaut
des Antrages. Ferner sind zum Zwecke der Kontaktaufnahme eine Mailadresse
oder eine Mobilfunknummer zu hinterlegen.
[Dringlichkeitsanträge]
- Anträge, die später als zwei Wochen vor Beginn der Delegiertenversammlung
eingebracht werden, können nur noch bis zum Vortag der Versammlung als
Dringlichkeitsanträge eingebracht werden. Zur Behandlung bedürfen sie nach
der Begründung über die Dringlichkeit der Mehrheit von 2/3 der anwesenden
Personen.
[Änderungsanträge]
- Änderungsanträge sind vor Beschlussfassung des Antrags, auf den sie sich
beziehen, einzubringen. Der weitestgehende Änderungsantrag ist zuerst
abzustimmen. Sie sind in Textform einzureichen.
[Überholung]
- Anträge die erst durch Änderungen zustande kommen oder ihren überwiegenden
Inhalt hierdurch bekommen sollen, sind nicht zulässig.
[Stimmverhalten]
- Anträge werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Bei Stimmengleichheit
ist ein Antrag abgelehnt (vgl. § 8 Abs. 13 der Satzung). Bei einer
Enthaltungsmehrheit (mehr als die Summe der Ja- und Neinstimmen) erfolgt
eine weitere Abstimmung ohne Enthaltungsmöglichkeit.
[Formalia zur Abstimmung]
- Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen. Auf Verlangen von drei
stimmberechtigten Mitgliedern ist entweder geheim oder namentlich
abzustimmen, wobei vorrangig geheim abzustimmen ist.
[Digitale Abstimmungen]
- Geheim durchzuführende Wahlen und Abstimmungen können online durchgeführt
werden. Im Falle einer geheimen Wahl muss dies anonym erfolgen, die
abgegebenen Stimmen dürfen Delegierten nicht individuell zugeordnet werden
können. Vor Einsatz ist das System zu erklären und eine Testabstimmung
durchzuführen
[Personenwahlen]
- Ämter der Geschäftsführung sowie der Bundesvorstand insgesamt; das
Schiedsgericht sowie weitere Gremien des Vereins sind mindestens zur
Hälfte aus FLINTA*Personen zu besetzen. Vorstandswahlen sind grundsätzlich
geheim durchzuführen, vgl. § 8 Abs. 13 S. 4 der Satzung.
[Rückholen]
- Das Rückholen von auf der Sitzung abgestimmten Beschlüssen ist nur mit den
Stimmen von Zweidritteln der Delegierten möglich.
§ 5 Redeliste
- Jedes Mitglied oder Fördermitglied des Vereins hat Rederecht (vgl. § 4
Abs. 7, § 5 Abs. 2 der Satzung).
- Das Präsidium führt eine FLINTA*- und eine offene Redeliste und erteilt
danach das Wort. Wortmeldungen sind in der Regel schriftlich mit Name der
Person und Hochschule einzureichen. Die Redelisten werden durch
Bekanntgabe des Präsidiums in der Regel spätestens mit dem Aufruf des
Tagesordnungspunktes eröffnet. Der FLINTA* Redeliste werden alle Menschen
zugeordnet, die sich als Frau, inter, nicht-binäre, trans oder agender
Person definieren. Die offene Redeliste steht allen Personen offen. Die
Sitzungsleitung erteilt abwechselnd einer Person der FLINTA*- und offenen
Redeliste das Wort, beginnend mit der FLINTA*-Redeliste. Personen von der
offenen Redeliste können nicht vorgezogen werden. Ist die FLINTA*
Redeliste erschöpft, so sind die FLINTA*-Personen der Versammlung zu
befragen, ob die Debatte fortgesetzt werden soll.
- Erstredner*innen werden vorgezogen.
- Gästen kann durch das Präsidium das Wort erteilt werden.
- Die Aussprache wird im Voraus zeitlich begrenzt, § 3 Abs. 2 findet
entsprechend Anwendung. Nach Ablauf dieser Zeit wird die Aussprache
beendet, unabhängig von den vorhandenen Wortmeldungen. Eine Verlängerung
kann auf Antrag durch die Versammlung beschlossen werden.
§ 6 FLINTA*-Versammlung
- Auf Antrag einer FLINTA* Person beschließen alle FLINTA* Delegierten, ob
sie eine FLINTA*-Versammlung abhalten wollen. Darüber wird in Abwesenheit
der sonstigen Mitglieder beraten und abgestimmt. Der Beschluss wird mit
der einfachen Mehrheit der Stimmen gefasst. Die FLINTA*-Versammlung findet
unter Ausschluss der sonstigen Anwesenden statt. Währenddessen ist die
Delegiertenversammlung unterbrochen.
- Die FLINTA*-Versammlung kann
- (a) mit der Mehrheit der anwesenden Personen ein FLINTA*-Votum
beschließen, welches der -Delegiertenversammlung anschließend vorgetragen
wird.
- (b) mit absoluter Mehrheit beschließen, einen Antrag auf die nächste
Delegiertenversammlung zu vertagen. Eine erneute Vertagung durch die
FLINTA*-Versammlung ist nicht möglich. Die Delegiertenversammlung kann
beschließen, den Antrag nicht erneut zu behandeln.
- Auf Antrag einer FLINTA* Person findet vor der Abstimmung eines Antrags
durch die Delegiertenversammlung eine gesonderte Abstimmung unter FLINTA*
Personen statt, das Ergebnis hat keine bindende Wirkung. Die Möglichkeit
den Antrag durch ein FLINTA*-Plenum zu vertagen bleibt davon unberührt.
§ 7 Sondervoten
- Auf Antrag einer Person, die von einem Antrag auf der Tagesordnung der
Delegiertenversammlung insbesondere aufgrund von Ableismus,
Antisemitismus, Klassismus, Rassismus, Queerfeindlichkeit oder
vergleichbaren Diskriminierungen betroffen ist, muss der Bundesvorstand
vor der betreffenden Delegiertenversammlung ein Plenum für von der
Sachfrage ebenfalls betroffene Personen einrichten.
- Der Antrag muss spätestens eine Woche vor der Delegiertenversammlung
gestellt werden.
- Das Plenum der Betroffenen kann zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt
ein Votum beschließen, welches die Präsidium vor Eröffnung des
Tagesordnungspunkts auf der Delegiertenversammlung zu verlesen hat.
- Im Falle von Dringlichkeitsanträgen kann ein Plenum nach Absatz 1 nach der
Delegiertenversammlung einberufen werden. Die Versammlung kann ein Votum
nach Absatz 3 beschließen und dieses optional mit einem Aufhebungsantrag
hinsichtlich des entsprechenden Antrags verbinden. Ein solches Votum wird
vom Präsidium auf der folgenden Delegiertenversammlung verlesen.
§ 8 Anträge zur Geschäftsordnung
- Jedes Mitglied und Fördermitglied kann einen Antrag zur Geschäftsordnung
stellen. Es zeigt dies in der Regel durch Meldung mit beiden Händen an.
Während eines Redebeitrages oder einer Abstimmung sind Anträge zur
Geschäftsordnung nicht zulässig.
- Anträge zur Geschäftsordnung sind Anträge auf:
[zur Tagesordnung]
- a. Änderung der Tagesordnung nach § 2 dieser Ordnung,
- b. Aussetzung des Tagesordnungspunktes,
- c. Vertagung,
- d. sofortige Abstimmung,
- f. Nichtbefassung eines Antrages,
- g. Schluss der Redeliste,
- h. weitere Rede- und Debattenbeiträge,
- i. sofortiges Ende der Debatte,
- j. Redezeitbegrenzung,
- k. Unterbrechung der Sitzung,
- l. Ablösung der Sitzungsleitung,
- m. eine FLINTA*-Versammlung,
- n. geheime Abstimmung,
- o. namentliche Abstimmung,
- p. Verlängerung des Sitzungstages um maximal eine Stunde,
- q. sofortiges Ende des Sitzungstages,
- r. einmalige Neuauszählung einer Abstimmung, sowie
- s. Ausschluss der Öffentlichkeit.
- Der*die Antragsteller*in begründet ihren Geschäftsordnungsantrag.
Daraufhin wird eine ebenso lange Gegenrede zugelassen. Danach wird über
den Antrag mit einfacher Mehrheit entschieden. Meldet sich niemand zur
Gegenrede, so gilt der Antrag als angenommen.
- Bei Anträgen nach § 8 Abs. 2 Lit. p (Sofortiges Ende des Sitzungstages)
gilt abweichend zu § 8 Abs. 3 die absolute Mehrheit.
- Bei Anträgen nach § 8 Abs. 2 Lit. m (geheime Abstimmung) und § 8 Abs. 2
Lit. n (namentliche Abstimmung) gilt zu § 8 Abs. 4 abweichend § 4 Abs. 7.
- Bei Anträgen nach § 8 Abs. 2 Lit. l (FLINTA-Versammlung) und § 8 Abs. 2
Lit. m (geheime Abstimmung) ist die Gegenrede nicht zulässig, sie gelten
als angenommen.
- Über die Handhabung und Auslegung der Geschäftsordnung entscheidet die
Präsidium nach eigenem Ermessen. Gegen eine Ermessungensentscheidung kann
Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch muss unverzüglich erfolgen
und wird durch einfache Mehrheit des Organs entschieden.
§ 9 Hausrecht
Die Geschäftsführung übt nach Maßgabe des Miet- oder Leihvertrags mit der
Raumverwaltung in enger Absprache mit der Sitzungsleitung das Hausrecht aus.
§ 10 Protokoll
- Das Präsidium schlägt der Delegiertenversammlung die Protokollant*innen
vor, davon eine Person als Schriftführung. § 3 Absatz 1 findet
entsprechend Anwendung
- Das Protokoll der Delegiertenversammlung enthält mindestens folgende
Angaben:
- Sitzungsort, -zeit und -unterbrechungen.
- Anwesende Personen
- Die vorläufige und die beschlossene Tagesordnung.
- Den Wortlaut aller Anträge, Änderungsanträge, deren Antragsteller*in und
das Abstimmungsergebnis hierüber. Antragstexte können dem Protokoll auch
als Anhang beigefügt werden; in diesem Fall ist der Anhang Bestandteil des
Protokolls.
- Persönliche Erklärungen.
- Wahlvorschläge, Kandidaturen sowie Wahlergebnisse und Erklärungen über die
Annahme einer Wahl.
- Skizzenhafte Wiedergabe des sinngemäßen Verlaufs der Debatten und
Berichte.
- Unterschrift der Versammlungsleitung und Schriftführung (vgl. § 8 Abs. 11
der Satzung).
§ 11 Ende des Sitzungstages
Der Sitzungstag beginnt nicht früher als 9:00 Uhr. Er endet spätestens um 23
Uhr. Der Sitzungstag kann auf Antrag einmalig um höchstens eine Stunde
verlängert werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsordnung mit Beschluss durch die Delegiertenversammlung in Kraft.
Änderungsanträge
- Ä1 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä2 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä3 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä4 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä5 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä6 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä7 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä8 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä9 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä10 (CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025), Eingereicht)
- Ä11 (Sarah Ludyga (GRAS Bochum), Eingereicht)
- Ä12 (CG Lüneburg (dort beschlossen am: 11.12.2025), Eingereicht)
- Ä13 (CG Lüneburg (dort beschlossen am: 11.12.2025), Eingereicht)
- Ä14 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä15 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä16 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä17 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä18 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä19 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
- Ä20 (CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025), Eingereicht)
