Die Möglichkeit, sich zu enthalten, ist ein wichtiges demokratisches Recht und sollte nicht durch eine Enthaltungsmehrheit ausgesetzt werden. Eine Wiederholung der Abstimmung kann dennoch sinnvoll sein, da sie eine wichtige Warn- und Klärungsfunktion erfüllt: Sie macht allen, die sich enthalten haben, bewusst, dass ihre Enthaltung Auswirkungen hat, und verhindert, dass Abstimmungen, bei denen Unklarheit über den genauen Inhalt besteht, automatisch als Ablehnung gewertet werden.
Bei der zweiten Abstimmung kann man dann an unseren Grundsatz anknüpfen, dass Anträge einer positiven Zustimmung bedürfen. Daraus lässt sich ableiten, dass ein Antrag nicht angenommen werden kann, wenn einer Mehrheit der Abstimmenden sein Inhalt gleichgültig ist.
Insgesamt macht dieses Vorgehen Abstimmungen transparenter und demokratischer.
