Wir unterstützen die Idee, mehr Struktur in Änderungsanträge zu bringen. Die letzte BMV hat deutlich gezeigt, wie viel Zeit verloren geht, wenn zahlreiche Änderungsanträge erst kurz vor der Sitzung – oder sogar erst währenddessen – eingereicht werden, oft weil sich erst auf der Anreise damit beschäftigt wird. Änderungsanträge, die ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Hauptanträge möglich sind, sollten daher eine klare Frist erhalten.
Gleichzeitig erfüllen Änderungsanträge eine wichtige zweite Funktion: Sie ermöglichen Kompromissfindungen. Unser Verband lebt – im Gegensatz zu vielen Parteistrukturen – davon, dass wir nach inhaltlicher Debatte bei den meisten Anträgen letztlich zusammenkommen. Offene Kampfabstimmungen waren lange Zeit kaum vorhanden und sind auch im vergangenen Jahr die Ausnahme geblieben. Um diese konstruktive und konsensorientierte Debattenkultur zu erhalten, ist es wichtig, dass Anträge auch als Ergebnis der Diskussion noch verändert werden können.
Es reicht daher nicht aus, dass Änderungen ausschließlich vvon der Antragsstellerin gemäß § 4 Abs. 1 GO vorgenommen werden können. Dies würde ein Machtgefälle erzeugen: Die Antragsstellerin könnte faktisch bestimmen, ob ein Kompromiss möglich ist oder nicht – nach dem Motto „entweder meiner oder gar kein Antrag“. Das würde Kompromissfindungen unnötig erschweren.
Deshalb sollten alle Antragsberechtigten die Möglichkeit behalten, auch kurzfristig Änderungsanträge einzureichen. Das Präsidium soll diese jedoch als unzulässig ablehnen, wenn die Dringlichkeit nicht durch neue Erkenntnisse aus der Debatte oder durch Kompromissvorschläge begründet ist.
Auf diese Weise strukturieren wir unsere Arbeit besser, ohne unsere niedrigschwellige und konsensorientierte Kompromisskultur aufzugeben. Wir hoffen, dass dieser Vorschlag einen tragfähigen Kompromiss im Interesse aller darstellt.
