Formulierung sinngemäß aus der bisherigen Verbandssatzung übernommen. In der Vergangenheit kam es zu großen Verzögerungen bei der Bereitstellung der Protokolle. Das Protokoll sollte daher mindestens weiterhin allen Mitgliedern spätestens dann vorliegen, wenn die nächste Versammlung einberufen wird, damit gerade auch die Mitglieder, die nicht an der vorherigen Versammlung teilnehmen konnten, Kenntnis über die Entscheidungen der letzten Versammlung erlangen können. Dies fördert auch die Transparenz innerhalb des Vereins.
Ein Satzungsausschuss könnte auch zukünftig prüfen, wer im Zweifel für die Bereitstellung Rechnung zu tragen hat, und entsprechende Formulierungen ergänzen.
Hinweis: Hier spinnt die Formatierung etwas. Abs. 3-10 sind Unterpunkte von Absatz 2. Absatz 11 ist somit ein alleinstehender Absatz 3.
