(1) Unseres Kenntnisstandes nach werden die Kandidat*innen für die Posten im Präsidium bereits vorab abgestimmt und können dementsprechend frühzeitig kommuniziert werden. Dies steigert die Transparenz des Verfahrens.
(2) Mit der aktuellen Formulierung würde nur über die vom Bundesvorstand vorgeschlagenen Personen (mindestens zwei) abgestimmt werden. Die Möglichkeit, auch über weitere Kandidierende abzustimmen, stärkt das vereinsinterne Demokratieprinzip und gewährleistet eine freie Wahl des Präsidiums durch die Delegiertenversammlung.
