Sowohl die Rechnungsprüfer*innen als auch die*der Datenschutzbeauftragte müssen nicht zwingend Mitglieder des Vereins sein, sollten aber aufgrund ihrer Position und Aufgaben unbedingt berechtigt sein, Anträge zu stellen.
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 12.12.2025, 12:00 |
