Wir halten es ebenfalls für wichtig, allen Mitgliedern einer Hochschulgruppe ein Rederecht einzuräumen. Eine formale Mitgliedschaft sollte nicht darüber entscheiden, ob sich aktiv engagierte Personen einbringen können. Inhaltliche Expertise entsteht häufig bereits durch praktische Mitarbeit in den Hochschulgruppen, unabhängig vom Vereinsstatus.
Das Rederecht für Fördermitglieder bewerten wir allerdings als unproblematisch. Unter ihnen befinden sich regelmäßig ehemalige aktive Mitglieder oder Vorstandsangehörige, deren Erfahrungen für den Verein wertvoll sein können. Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass Fördermitglieder in der Praxis nur selten an Mitgliederversammlungen teilnehmen, sodass ein erweitertes Rederecht keine nennenswerte Belastung für die Versammlung darstellt.
