Wie bereits bei Änderungsantrag zu § 5 Abs. 1 begründet, leuchtet uns nicht ein, warum wir Fördermitgliedern auf einer Delegiertenversammlung besondere Rechte einräumen sollten. Man sollte sich Mitspracherechte im Verein nicht erkaufen können.
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | CampusGrün Münster (dort beschlossen am: 07.12.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 08.12.2025, 12:26 |
