Dieser Absatz steht bereits wortgleich in §3 Abs. 2 und kann daher entfernt werden.
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 12.12.2025, 11:36 |
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 12.12.2025, 11:36 |
[Leerzeichen][zum Rederecht, zur Debatte]
[Leerzeichen][zum Sitzungsablauf]
Die Versammlung möge folgende Geschäftsordnung beschließen:
Geschäftsordnung Delegiertenversammlung
Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e.V.
§ 1 Geltungsbereich, Allgemeine Bestimmungen
§ 2 Sitzungsleitung (Präsidium)
§ 3 Tagesordnung
§ 4 Anträge, Wahlen, Abstimmungen und Beschlüsse
[Einbringung]
[Formalia, Fristen]
[Dringlichkeitsanträge]
[Änderungsanträge]
[Überholung]
[Stimmverhalten]
[Formalia zur Abstimmung]
[Digitale Abstimmungen]
[Personenwahlen]
[Rückholen]
§ 5 Redeliste
§ 6 FLINTA*-Versammlung
§ 7 Sondervoten
§ 8 Anträge zur Geschäftsordnung
[zur Tagesordnung]
[zum Rederecht, zur Debatte]
[zum Sitzungsablauf]
§ 9 Hausrecht
Die Geschäftsführung übt nach Maßgabe des Miet- oder Leihvertrags mit der
Raumverwaltung in enger Absprache mit der Sitzungsleitung das Hausrecht aus.
§ 10 Protokoll
§ 11 Ende des Sitzungstages
Der Sitzungstag beginnt nicht früher als 9:00 Uhr. Er endet spätestens um 23
Uhr. Der Sitzungstag kann auf Antrag einmalig um höchstens eine Stunde
verlängert werden.
§ 12 Schlussbestimmungen
Diese Geschäftsordnung mit Beschluss durch die Delegiertenversammlung in Kraft.
Dieser Absatz steht bereits wortgleich in §3 Abs. 2 und kann daher entfernt werden.