P und Q wurden einfach vertauscht.
Zudem wollen wir das „sofortige Ende der Debatte“ ergänzen und beides nur durch eine Zweidrittelmehrheit erlauben. Der Grund dafür ist, dass beides das Potenzial hat, der jeweils anderen Meinung die Möglichkeit zu nehmen, in einer Debatte Menschen zu überzeugen. Die Möglichkeit, zumindest die eigenen Argumente und Anträge zu behandeln, muss aber gerade bei satzungsändernden Anträgen – aber unser ansicht nach auch bei normalen Anträgen – auch einer Minderheit offenstehen.
Es bleibt weiterhin die Möglichkeit, die Redeliste zu schließen, dann kann aber jeder noch einmal Reden. Aber ein sofortiges Ende der Debatte sollte ein höheres Stimmquorum verlangen als die Schließung der Redeliste.
