Zudem halten wir eine verpflichtende Angabe von E-Mail-Adressen oder Telefonnummern für überflüssig und aus Datenschutzperspektive fragwürdig. Auch bisher haben alle Antragstellenden freiwillig Kontaktdaten hinterlassen – und das sollte für eine gute Kommunikation weiterhin der Regelfall sein.
Dies jedoch zu einer verpflichtenden Zulassungsvoraussetzung zu machen, erscheint uns übertrieben, zumal es bislang keinerlei Probleme gegeben hat.
