Wir verstehen, dass begrenzt werden soll, bis zu welchem Zeitpunkt Änderungsanträge eingereicht werden dürfen, um den Delegierten ausreichend Zeit zur Beratung zu ermöglichen. Allerdings muss den Delegierten auch ausreichend Zeit eingeräumt werden, um alle Anträge durchzuarbeiten, innerhalb der Hochschulgruppe zu besrechen und die Änderungsanträge einzupflegen. Wenn diese Frist beispielsweise auf fünf Tage gesetzt wird, muss unseres Erachtens auch die Frist für die Einreichung der Anträge vorgezogen werden (bspw. auf drei Wochen). Die Delegierten und Mitgliedsgruppen engagieren sich immerhin ehrenamtlich neben ihren weiteren Verpflichtungen und sind in ihren zeitlichen Kapazitäten stark limitiert.
| Antrag: | Geschäftsordnung |
|---|---|
| Antragsteller*in: | CG TU Dortmund (dort beschlossen am: 09.12.2025) |
| Status: | Geprüft |
| Eingereicht: | 12.12.2025, 11:51 |
