Der erste Satz ist sinngemäß aus unserer bisherigen Satzung übernommen und soll verhindern, dass spontan und ohne Ankündigung grundlegende Änderungen an den Regelungen des Vereins vorgenommen werden können. Vor allem, da laut der neuen Vereinssatzung für eine Beschlussfähigkeit der Versammlung keine Mindestgruppenzahl mehr gefodert ist.
Die anderen beiden Sätze sollen regeln, dass an Dringlichkeitsanträgen auch weiterhin Änderungsanträge gestellt werden können. Ansonsten wäre dies nicht länger möglich.
