Die Delegiertenversammlung muss für alle Delegierten zugänglich sein und darf nicht von finanziellen Möglichkieten abhängen. Diese Zugänglichkeit sicherzustellen, ist eine zentrale Aufgabe des Vereins. Deshalb sollten wir die Möglichkeit einer Teilnahmegebühr für Delegierte gar nicht erst eröffnen – selbst wenn sie aktuell nicht geplant ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Finanzierung der Delegiertenversammlung zukünftig zum Gegenstand von Haushaltsdiskussionen wird.
Zudem ist es wichtig, auch Gästen einen niedrigschwelligen Zugang zu ermöglichen. Viele Hochschulgruppen arbeiten basisdemokratisch und tun sich schwer damit, ihre Beteiligung auf nur zwei Delegierte zu beschränken. Für Gäste sollte daher gelten, dass der Verein mit etwaigen Teilnahmebeiträgen keinen Gewinn erzielen darf, Kosten jedoch in einem angemessenen Rahmen umgelegt werden können, um die Gesamtfinanzierung der Veranstaltung nicht zu sehr zu belasten.
