| Veranstaltung: | Delegiertenversammlung | 52. BMV |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 13 Anträge |
| Antragsteller*in: | Christian Geiger, Lou Otholt (dort beschlossen am: 11.12.2025) |
| Status: | Eingereicht (ungeprüft) |
| Eingereicht: | 11.12.2025, 18:47 |
Überarbeitung der Finanzordnung
Antragstext
"Die Bundesmitgliederversammlung beauftragt den Bundesvorstand, unter
Einbeziehung der Mitgliedsgruppen bis zur 53. Bundesmitgliederversammlung einen
Vorschlag zur Überarbeitung der Finanzordnung von Campusgrün auszuarbeiten. Ziel
soll dabei die Erhöhung der Einnahmen, die Stabilisierung des Haushalts sowie
die Konformität der neuen Finanzordnung mit einer möglichen neuen Satzung sein."
Begründung
erfolgt mündlich
Begründung der Dringlichkeit
Nach §13 Absatz 1 Satz 3 der Satzung sind Anträge den Hochschulgruppen zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung elektronisch zuzustellen. Der durch den Bundesvorstand gestellte Antrag zur Annahme einer neuen Finanzordnung wurde jedoch erst nach dem 28.11.2025 (zweiwöchige Antragsfrist) freigeschaltet und damit für die Hochschulgruppen zugänglich gemacht, womit er nicht zulässig ist.
Weiterhin soll der vorliegende Antrag die Finanzordnung für den neuen Verein "Campusgrün - Grüne Hochschulgruppen e.V." regeln. Die Finanzordnung für den neuen Verein kann aber nur dann verabschiedet werden, wenn der bisherige Verband vorher aufgelöst wird. Für die Auflösung des Bundesverbands hätte der Bundesvorstand gemäß §11 Absatz 1 Nummer 12 der Satzung eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung stattfinden lassen müssen. Diese 52. BMV ist laut Einladung keine eigens für die Auflösung des Verbands einberufene, sondern eine reguläre Mitgliederversammlung, weshalb der vom Bundesvorstand gestellte Antrag nicht zulässig ist.
Um dem Verband dennoch eine Möglichkeit zu geben, seine bisherige Finanzordnung zu überarbeiten, soll dieser Dringlichkeitsantrag einen Prozess dazu in Gang bringen.
